Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI – Was Sie wissen müssen
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz (auch Qualitätssicherungsbesuch genannt) nach §37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen. Dieser Nachweis muss fristgerecht bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Der Beratungseinsatz dient nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung und Beratung. Unsere examinierten Pflegefachkräfte prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die häusliche Pflege optimal läuft, geben wertvolle Tipps zu Hilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Badewannenlifter) und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Pflege.
Das Ziel ist es, Ihre Pflegesituation zu stabilisieren und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen, damit Sie oder Ihre Angehörigen die Pflege bestmöglich meistern können. Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse – für Sie ist die Beratung kostenlos.




